top of page

UNSERE LEISTUNGEN

Administrativer Service bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Administrativer Service.png

Endlich ist es soweit, die Sperrfrist oder auch Abstinenz neigt sich dem Ende und die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis steht kurz bevor. Muss ich jetzt aktiv werden? Und wenn ja, wie muss ich genau vorgehen, um den Führerschein zurückzubekommen?

 

Viele Betroffene, insbesondere Personen, die mit einem Promillewert zwischen 1,1 und 1,6 ihren Führerschein verloren haben, denken, dass man den Führerschein nach Ablauf der Sperrfrist einfach so zurückbekommt. Aber das ist ein Irrtum. Denn auch ohne MPU- Anordnung muss ein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Das Antragsverfahren dauert in der Regel 3 Monate. Also ist es wichtig, rechtzeitig aktiv zu werden, um pünktlich am Ende der Sperrfrist den Führerschein zurückzubekommen und so keine Zeit zu verlieren.

 

Dabei helfen wir Ihnen. Wir unterstützen Sie bei allen bürokratischen Angelegenheiten rund um das Antragsverfahren zur Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis.

 

Wir helfen Ihnen bei Fragen und folgenden Problemkonstellationen: 

  • Wann kann ich den Antrag stellen? 

  • Wo muss ich den Antrag stellen? 

  • Welche Unterlagen muss ich bei Antragsstellung vorlegen bzw. einreichen? 

  • Was kostet die Antragsstellung? 

  • Terminierung bei der Fahrerlaubnisbehörde

bottom of page